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   KG, 22.04.2002 - Not 1/02   

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https://dejure.org/2002,9152
KG, 22.04.2002 - Not 1/02 (https://dejure.org/2002,9152)
KG, Entscheidung vom 22.04.2002 - Not 1/02 (https://dejure.org/2002,9152)
KG, Entscheidung vom 22. April 2002 - Not 1/02 (https://dejure.org/2002,9152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Führung des gesetzlichen Namens; Verwendung des gesetzlichen Namens auf Briefbögen eines Notars; Doppelname als Familienname; Pflicht zur Führung eines Doppelnamens; Gefahr von Verwechslungen; Allgemeine Amtspflichten eines Notars; Amtliche Tätigkeit als ...

  • Judicialis

    BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 93 Abs. 1 Satz; ; BGB § 1355 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1648
  • NJW-RR 2003, 360 (Ls.)
  • DNotZ 2003, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - Not 1/02
    Gegen die Verpflichtung zur Verwendung des Doppelnamens als des gesetzlichen Namens im Rahmen der Amtstätigkeit bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG NJW 1988, 1577, 1578).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 9/79

    Amtsschilder von Notaren - Bremen

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - Not 1/02
    Darin liegt ein bloßes Ersuchen, freiwillig nunmehr der Versagung der Namensänderung Rechnung zu tragen, zumal das Schreiben auch äußerlich nicht so gefasst ist, wie sonst Verwaltungsakte als Hoheitsakte im Rahmen der Notaraufsicht ergehen (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2466, 2467).
  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 B 549/04

    Paß- und Ausweisrecht

    So wird es zur Wahrung der Schriftform im Rechtsverkehr als ausreichend angesehen, wenn nur mit einem Teil des Doppelnamens unterschrieben wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.1996, NJW 1996, 997; BFH, Urt. v. 20.9.1991, III R 115/89, BAG, , Urt. v. 15.12.1987, DB 1988, 920 jeweils zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.7.1989, 3 Ws 575/89; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.12.1999, NJW-RR 2000, 948; a.A. für eine Notarin in Ausübung ihres Amtes KG Berlin, Beschl. v. 22.4.2002, NJW-RR 2002, 1648).
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